- Vor Beginn einer Behandlung findet zunächst mindestens 1 psychotherapeutische Sprechstunde statt. Diese setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus (→ s. Kontakt). Bei Erwachsenen sind bis zu 3 - , bei Kinder und Jugendlichen bis zu 5 Sprechstundentermine à 50 Minuten möglich. Dies dient der Abklärung eines weiteren Behandlungsbedarfs. Die anschließende
Weiterbehandlung im Rahmen einer regulären Therapie oder einer Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen) ist aber nur bei freien Behandlungsplätzen möglich.
- Im Anschluss daran können bis zu 4 probatorische Sitzungen stattfinden. Während dieser ersten Sitzungen entscheiden Patient*in und Therapeut*in gemeinsam, ob eine Behandlung stattfinden soll.
Neben einer Problem-/Verhaltensanalyse dienen diese Sitzungen v.a. auch der Frage, ob eine gute therapeutische Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in aufgebaut werden kann, also „ob die
Chemie stimmt“.
- Therapiemotivation bedeutet nicht gleichzeitig Veränderungsmotivation. Deren Abklärung und eine aktive Mitarbeit (auch zwischen den Sitzungen) sind deshalb zentrale
Voraussetzungen für die Aufnahme und den Erfolg einer Psychotherapie.
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