Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Sind die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt (behandlungsbedürftige psychische Erkrankung, Anwendbarkeit von Verhaltenstherapie bei ausreichend guten Erfolgsaussichten) übernehmen
die gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. die Kosten.
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen mit der Möglichkeit der Umwandlung in eine Langzeittherapie und wird bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt.
Eine Langzeittherapie umfasst 25 bis 80 Stunden. Dem Antrag auf Langzeittherapie bei der Krankenkasse füge ich einen anonymisierten Bericht bei, der an einen Gutachter der Krankenkasse
weitergeleitet werden. Befürwortet der Gutachter den Antrag, übernehmen die Krankenkassen i.d.R. die Kosten.
Bei Kindern und Jugendlichen kann bis zu einem Viertel der veranschlagten Sitzungen zusätzlich für die Einbeziehung der Bezugspersonen beantragt werden.
Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, wird empfohlen, sich über die Vorgaben für eine Kostenübernahme zu informieren und sich dies ggf. schriftlich bestätigen zu lassen. Ebenso
sollten sich Beihilfeversicherte nach den Voraussetzungen erkundigen.
Ferner besteht die Möglichkeit einer privaten Kostenübernahme (z.B bei Anwartschaft auf eine Beamtenlaufbahn oder bei fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen).
So erreichen Sie uns:
Emailfunktion unter -> Kontakt für allgemeine Anfragen bzgl. (Erwachsenen-) Psychotherapie
Anfragen bzgl. Therapien für Kinder und Jugendliche bei Frau Fischer bitte telefonisch unter